Guten Tag,
wir, die CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG (nachfolgend CFP genannt), bekennen uns als modernes Unternehmen zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Anforderungen und im Einklang mit unseren Unternehmenswerten.
Neben der fachlichen Leistung ist gesetzeskonformes und verantwortungsvolles Verhalten der Geschäftsführung, der Führungskräfte sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zusammen: „Beschäftigte“) eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Die Geschäftsführung und Führungskräfte sind sich dabei ihrer besonderen Vorbildfunktion bewusst.
Unsere fünf „Mindsets“ dienen als Leitlinien für das Verhalten aller Beschäftigten, gerade auch im Umgang mit diesem Verhaltenskodex:
Der vorliegende Verhaltenskodex soll uns dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen und unsere Unternehmenswerte in unserer täglichen Arbeit umzusetzen. Er gilt zeitlich unbefristet für alle Beschäftigten und für sämtliche Bereiche und Tätigkeiten der CFP.
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir eine vergleichbare Herangehensweise zur Umsetzung von Unternehmenswerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fabian Röcke
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Einhaltung der Gesetze sowie interner Vorgaben
Wir
erwarten von unseren Beschäftigten die strikte Einhaltung dieses
Verhaltenskodexes sowie etwaiger spezifischer Compliance-Richtlinien
oder -Anweisungen, die ggf. auch künftig zur Konkretisierung besonders
wichtiger Themen erlassen werden.
Die
Regelungen dieses Verhaltenskodexes stellen einen Mindeststandard dar.
Soweit gesetzliche Vorgaben oder interne Verfahrensanweisungen strengere
Anforderungen vorsehen, gehen diese dem Verhaltenskodex vor und sind
entsprechend zu beachten.
Verstöße
gegen Gesetze, diesen Verhaltenskodex, interne Richtlinien oder
Anweisungen können für Einzelne, aber auch für CFP schwerwiegende Folgen
haben. Sie können insbesondere Bußgelder sowie Geld- oder
Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Solche
Verstöße werden von uns nicht toleriert und können zu Sanktionen gegen
die betroffenen Personen (einschließlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen,
wie z. B. einer Kündigung) führen. Dies gilt auch dann, wenn das
Fehlverhalten zum vermeintlich Besten des Unternehmens erfolgt.
Verhinderung von aktiver und passiver Korruption
Wir lehnen jede Form korruptiven Verhaltens nachdrücklich ab und vermeiden bereits den bloßen Anschein eines solchen Verhaltens.
Unsere
Beschäftigten dürfen Geschäftspartnern im In- und Ausland keine
Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, damit wir im Wettbewerb
bevorzugt werden. Spiegelbildlich dürfen sie von Geschäftspartnern keine
Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, um diese im
Wettbewerb bevorzugen.
Dabei spielt
es keine Rolle, ob ein solcher Vorteil materieller Art ist (wie z. B.
im Fall von Geschenken oder einer Einladung zu einer Veranstaltung) oder
rein immaterieller Art (wie z. B. im Fall der Verleihung von
Ehrenämtern).
Im Umgang mit
Amtsträgern gelten strengere gesetzliche Vorgaben, die ebenfalls zu
beachten sind. Daher dürfen Amtsträgern keine Vorteile gewährt werden.
Insoweit
dürfen insbesondere auch keine „Beschleunigungszahlungen („facilitation
payments“) vorgenommen werden. Unter diesen Begriff fallen gesetzlich
nicht geforderte Zahlungen, um einen Amtsträger dazu zu bewegen, eine
Handlung, auf deren Vornahme CFP einen Anspruch hat, innerhalb einer
kürzeren Zeitspanne vorzunehmen.
Zu
Amtsträgern zählen Beamte und Mitarbeiter von Behörden, aber auch
Mitarbeiter von Unternehmen, die im Eigentum des Staates stehen oder von
diesem kontrolliert werden.
Das
Verbot von Korruption ist gerade auch im Rahmen von Spenden- und
Sponsoringmaßnahmen zu beachten. Daher sind Spenden- und
Sponsoringmaßnahmen stets mit der Geschäftsführung abzustimmen.
Fairer Wettbewerb
Wir
sind dem freien und fairen Wettbewerb im Rahmen unserer
Geschäftstätigkeiten verpflichtet. Wir überzeugen im Wettbewerb durch
Innovation sowie die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen. Wir
erwarten von den Beschäftigten, dass diese die geltenden wettbewerbs-
und kartellrechtlichen Vorgaben einhalten.
Insoweit
bewerben und vermarkten wir unsere Produkte und Dienstleistungen
insbesondere wahrheitsgemäß und den jeweiligen Gesetzen entsprechend.
Ferner
ist insbesondere sicherzustellen, dass mit Wettbewerbern, Kunden
(insbesondere Händlern) und Lieferanten keine verbotenen
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen werden – etwa über Preise
oder Verkaufsbedingungen, Markt-/Kunden-/Gebiets- oder
Produktionsaufteilungen. Gleiches gilt für abgestimmte Verhaltensweisen,
insbesondere vermittelt über den Austausch wettbewerbsrelevanter
Informationen mit Konkurrenten. Unternehmerische Entscheidungen werden
vielmehr stets selbständig und unabhängig getroffen.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Es
ist die Pflicht der Beschäftigten, geschäftliche Entscheidungen nur im
besten Interesse des Unternehmens und unbeeinflusst von möglichen
persönlichen Vorteilen oder Erwägungen (wie z. B. Interessen der
Beschäftigten, ihrer Familie oder Freunde) zu treffen. Konflikte
zwischen privaten Interessen und Interessen des Unternehmens sind zu
vermeiden.
Solche Konflikte können
z. B. dann entstehen, wenn Beschäftigte oder ihnen nahestehende Personen
für andere Unternehmen tätig werden oder sich an ihnen beteiligen, und
diese Unternehmen mit CFP in Geschäftsbeziehungen oder in Konkurrenz
stehen.
Im Falle des Bestehens
eines Interessenkonfliktes sowie in Zweifelsfällen ist es die Pflicht
der Beschäftigten, umgehend die HR-Abteilung darüber zu informieren und
deren Entscheidung im weiteren Vorgehen zu beachten.
Geldwäscheprävention und Handelskontrollen
Geldwäsche
beschreibt das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten
Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen
Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Wir
handeln in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ergreifen daher
entsprechende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass erhaltene Geldmittel
nur aus rechtmäßigen Quellen stammen. Jede/r Beschäftigte ist
verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Zahlungen aus illegalen Quellen den
Financial Control & Accounting Leader unverzüglich zu informieren
und deren/dessen Entscheidung zu beachten. Gleiches gilt bei sonstigen
Zweifeln an der Zulässigkeit von Zahlungen (z. B. im Fall von
unregelmäßigen Zahlungsvorgängen).
Zudem
beachten wir die anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zur Handelskontrolle
(einschließlich Vorgaben zu Importen und Exporten).
Datenschutz und Informationssicherheit
Wir
wissen um den hohen Stellenwert von Datenschutz und
Informationssicherheit. Der Schutz personenbezogener Daten von
Beschäftigten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern hat für uns eine
herausragende Bedeutung.
Die
Erhebung und Verarbeitung dieser Daten steht im Einklang mit den
gesetzlichen Vorgaben und trägt grundlegenden Prinzipien wie
Rechtmäßigkeit und Transparenz, Datensparsamkeit und Zweckbindung
Rechnung. Wir ergreifen insofern nicht nur technische und
organisatorische Maßnahmen, um ein möglichst hohes Niveau des
Datenschutzes und der Informationssicherheit zu erreichen. Insbesondere
sind auch alle Beschäftigten verpflichtet, in Übereinstimmung mit dem
jeweils anwendbaren Recht und Gesetz zum Datenschutz und zur
Informationssicherheit zu handeln.
Schutz des Unternehmenseigentums und von Geschäftsgeheimnissen
Unsere
Beschäftigten gehen verantwortungsvoll und schonend mit dem materiellen
Unternehmenseigentum (wie Computern oder Büroeinrichtungen) und
immateriellen Unternehmenseigentum (wie Software und Know-how) um. Das
Unternehmenseigentum darf nur im Einklang mit seinem genehmigten
Nutzungszweck verwendet werden. Die Beschäftigten nutzen das
Unternehmenseigentum nicht für eigene, ungeeignete oder ungenehmigte
Zwecke.
Insoweit ist gerade auch
der Schutz unserer Geschäftsgeheimnisse (wie z. B. Know-How, Kundendaten
oder Preiskalkulationen) von herausragender Bedeutung und Voraussetzung
für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Dieser Schutz wird insbesondere
durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie Prozess-
und Vertragsgestaltungen gewährleistet. Wir erwarten von unseren
Beschäftigten, dass sie vertrauliche Informationen und
Geschäftsunterlagen (seien es solche des Unternehmens selbst oder von
unseren Geschäftspartnern) streng vertraulich behandeln und in
geeigneter Weise vor Kenntnisnahme und unbefugtem Zugriff durch Dritte
schützen.
Buchführung und Dokumentation
Sämtliche
Bücher und Aufzeichnungen von Geschäftsvorgängen sind unter Wahrung
sowohl der gesetzlichen Bestimmungen als auch der internen Vorgaben
korrekt und transparent zu führen und zu archivieren.
Die Einhaltung der Menschenrechte ist uns ein besonderes Anliegen, weshalb wir uns zum Schutz der Menschenrechte in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verpflichten.
Keine Zwangs- oder Kinderarbeit
Wir dulden keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit.
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Wir
respektieren das Recht unserer Beschäftigten auf Koalitionsfreiheit,
Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen nach
geltendem Recht. In keinem Fall werden unsere Beschäftigten wegen ihrer
Entscheidung, einer Arbeitnehmervertretung beizutreten oder nicht
beizutreten, in irgendeiner Form sanktioniert oder diskriminiert.
Das Verbot von Diskriminierung sowie faire Löhne und Arbeitszeiten
Wir
dulden keine Form von Diskriminierung, sei es aufgrund des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft, der Religion, des Alters, einer Behinderung,
der Staatsangehörigkeit, der sexuellen Ausrichtung, der
sozioökonomischen Klasse oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale.
Körperliche Bestrafung, Belästigung jeglicher Art, psychische oder
physische Angriffe, verbale Beschimpfungen oder Machtmissbrauch sind
streng verboten.
Wir zahlen faire
Löhne und gewähren solche Leistungen, die mindestens den am
Beschäftigungsort gesetzlich gültigen Mindestlöhnen und -leistungen
entsprechen. Weiblichen und männlichen Beschäftigten wird für
gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt.
Wir achten die geltenden Arbeitszeitvorschriften.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Es
ist uns ein besonderes Anliegen, die Sicherheit und die Gesundheit der
Beschäftigten zu erhalten. Lediglich ein solches Verhalten führt zu
nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg. Dementsprechend gestalten wir die
betrieblichen Abläufe und das Arbeitsumfeld ordnungsgemäß und im
Einklang mit den geltenden Arbeitssicherheits- und
Arbeitsschutzgesetzen.
Auch die Beschäftigten haben dieses Ziel zu fördern und halten die Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz ein.
Bewahrung der natürlichen Ressourcen
Wir
achten die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit der Umwelt (spezifisch
zu Land, Wäldern oder Gewässern) und verpflichten uns zum schonenden
Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Verhalten im Zweifelsfall/ bei Fragen
Soweit
Zweifel/Fragen bestehen, ob ein bestimmtes Verhalten zulässig ist, ist
das Verhalten bis auf Weiteres zu unterlassen und die Geschäftsführung
zu kontaktieren. Deren Entscheidung ist zu beachten.
Freiwillige Mitwirkung
Sämtliche
unserer Beschäftigten werden ermutigt, bei Auftreten eines
Rechtsverstoßes oder eines zweifelhaften Geschäftsvorfalls, den sie in
ihrem Arbeitsumfeld in Bezug auf eine andere Person wahrnehmen, zu
melden. Dies kann z. B. ein Verdacht auf korruptive Verhaltensweisen
sein.
Eine Meldung kann über ein
elektronisches Hinweisgebersystem (integriert in HR Lab), per E-Mail,
telefonisch oder persönlich wie folgt vorgenommen werden:
Durch diesen Verhaltenskodex wird
niemand verpflichtet, Hinweise abzugeben. Sofern jedoch gesetzliche,
vertragliche oder anderweitige Pflichten oder Obliegenheiten zur Abgabe
von Hinweisen bestehen, bleiben diese unberührt.
Wir
sichern unseren Beschäftigten zu, dass kein/e Beschäftigte/r, der/die
gutgläubig aufgrund konkreter Anhaltspunkte ein mögliches Fehlverhalten
anderer Personen meldet, Nachteile seitens CFP erfährt. Dies gilt
selbstverständlich auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass
kein Fehlverhalten vorlag.
Erwartung an unsere Geschäftspartner
In
den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern streben wir eine
leistungs- und wertschöpfungsorientierte sowie langfristige
Zusammenarbeit mit nachhaltigen Entwicklungsperspektiven an. Deshalb
verhalten wir uns gegenüber unseren Geschäftspartnern loyal und
partnerschaftlich.
Gleiches
erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, auch im Hinblick auf die
Anwendung zumindest gleichwertiger Verhaltenskodizes. Zudem ermutigen
wir sie darin, die Inhalte dieses Verhaltenskodex auch in ihren
Lieferketten durchzusetzen.
Wir
behalten uns vor, die Anwendung zumindest gleichwertiger
Verhaltenskodizes bei unseren Geschäftspartnern regelmäßig sowie
anlassbezogen zu überprüfen.
Falls
insoweit Zweifel hinsichtlich der Einhaltung zumindest gleichwertiger
Verhaltenskodizes bleiben, fordern wir unsere Geschäftspartner auf,
geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Erforderlichenfalls wird die
Kooperation beendet.
Rechte zugunsten Dritter sollen durch vorstehende Erwartungen nicht begründet werden.
Düsseldorf, im Januar 2025
Fabian Röcke
Adresse: Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Telefon: 0211/311113-0
E-Mail: info@cfp-brands.de