Guten Tag,

wir, die CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG (nachfolgend CFP genannt), bekennen uns als modernes Unternehmen zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir handeln stets in Übereinstimmung mit den jeweiligen rechtlichen Anforderungen und im Einklang mit unseren Unternehmenswerten.

Neben der fachlichen Leistung ist gesetzeskonformes und verantwortungsvolles Verhalten der Geschäftsführung, der Führungskräfte sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zusammen: „Beschäftigte“) eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Die Geschäftsführung und Führungskräfte sind sich dabei ihrer besonderen Vorbildfunktion bewusst.

Unsere fünf „Mindsets“ dienen als Leitlinien für das Verhalten aller Beschäftigten, gerade auch im Umgang mit diesem Verhaltenskodex:

  1. Jede/r Beschäftigte fühlt sich verantwortlich für das, was er/sie tut (I OWN IT).
  2. Wir versuchen immer, Herausforderungen erfolgreich zu meistern (WE PLAY TO WIN).
  3. Das Tun jedes/jeder einzelnen Beschäftigten beeinflusst den Erfolg unserer Organisation (I CAN MAKE A DIFFERENCE).
  4. Jede/r Beschäftigte lernt und wächst jeden Tag (I CAN GET BETTER EVERY DAY).
  5. Jede/r Beschäftigte setzt Dinge um und verliert sich nicht in der Theorie (EXECUTION IS KING).

Der vorliegende Verhaltenskodex soll uns dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen und unsere Unternehmenswerte in unserer täglichen Arbeit umzusetzen. Er gilt zeitlich unbefristet für alle Beschäftigten und für sämtliche Bereiche und Tätigkeiten der CFP.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir eine vergleichbare Herangehensweise zur Umsetzung von Unternehmenswerten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fabian Röcke
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I. Integrität und Compliance

  1. Einhaltung der Gesetze sowie interner Vorgaben
    Wir erwarten von unseren Beschäftigten die strikte Einhaltung dieses Verhaltenskodexes sowie etwaiger spezifischer Compliance-Richtlinien oder -Anweisungen, die ggf. auch künftig zur Konkretisierung besonders wichtiger Themen erlassen werden.
    Die Regelungen dieses Verhaltenskodexes stellen einen Mindeststandard dar. Soweit gesetzliche Vorgaben oder interne Verfahrensanweisungen strengere Anforderungen vorsehen, gehen diese dem Verhaltenskodex vor und sind entsprechend zu beachten.
    Verstöße gegen Gesetze, diesen Verhaltenskodex, interne Richtlinien oder Anweisungen können für Einzelne, aber auch für CFP schwerwiegende Folgen haben. Sie können insbesondere Bußgelder sowie Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
    Solche Verstöße werden von uns nicht toleriert und können zu Sanktionen gegen die betroffenen Personen (einschließlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen, wie z. B. einer Kündigung) führen. Dies gilt auch dann, wenn das Fehlverhalten zum vermeintlich Besten des Unternehmens erfolgt.

  2. Verhinderung von aktiver und passiver Korruption
    Wir lehnen jede Form korruptiven Verhaltens nachdrücklich ab und vermeiden bereits den bloßen Anschein eines solchen Verhaltens.
    Unsere Beschäftigten dürfen Geschäftspartnern im In- und Ausland keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, damit wir im Wettbewerb bevorzugt werden. Spiegelbildlich dürfen sie von Geschäftspartnern keine Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, um diese im Wettbewerb bevorzugen.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob ein solcher Vorteil materieller Art ist (wie z. B. im Fall von Geschenken oder einer Einladung zu einer Veranstaltung) oder rein immaterieller Art (wie z. B. im Fall der Verleihung von Ehrenämtern).
    Im Umgang mit Amtsträgern gelten strengere gesetzliche Vorgaben, die ebenfalls zu beachten sind. Daher dürfen Amtsträgern keine Vorteile gewährt werden.
    Insoweit dürfen insbesondere auch keine „Beschleunigungszahlungen („facilitation payments“) vorgenommen werden. Unter diesen Begriff fallen gesetzlich nicht geforderte Zahlungen, um einen Amtsträger dazu zu bewegen, eine Handlung, auf deren Vornahme CFP einen Anspruch hat, innerhalb einer kürzeren Zeitspanne vorzunehmen.
    Zu Amtsträgern zählen Beamte und Mitarbeiter von Behörden, aber auch Mitarbeiter von Unternehmen, die im Eigentum des Staates stehen oder von diesem kontrolliert werden.
    Das Verbot von Korruption ist gerade auch im Rahmen von Spenden- und Sponsoringmaßnahmen zu beachten. Daher sind Spenden- und Sponsoringmaßnahmen stets mit der Geschäftsführung abzustimmen.

  3. Fairer Wettbewerb
    Wir sind dem freien und fairen Wettbewerb im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten verpflichtet. Wir überzeugen im Wettbewerb durch Innovation sowie die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen. Wir erwarten von den Beschäftigten, dass diese die geltenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben einhalten.
    Insoweit bewerben und vermarkten wir unsere Produkte und Dienstleistungen insbesondere wahrheitsgemäß und den jeweiligen Gesetzen entsprechend.
    Ferner ist insbesondere sicherzustellen, dass mit Wettbewerbern, Kunden (insbesondere Händlern) und Lieferanten keine verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen werden – etwa über Preise oder Verkaufsbedingungen, Markt-/Kunden-/Gebiets- oder Produktionsaufteilungen. Gleiches gilt für abgestimmte Verhaltensweisen, insbesondere vermittelt über den Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen mit Konkurrenten. Unternehmerische Entscheidungen werden vielmehr stets selbständig und unabhängig getroffen.

  4. Vermeidung von Interessenkonflikten
    Es ist die Pflicht der Beschäftigten, geschäftliche Entscheidungen nur im besten Interesse des Unternehmens und unbeeinflusst von möglichen persönlichen Vorteilen oder Erwägungen (wie z. B. Interessen der Beschäftigten, ihrer Familie oder Freunde) zu treffen. Konflikte zwischen privaten Interessen und Interessen des Unternehmens sind zu vermeiden.
    Solche Konflikte können z. B. dann entstehen, wenn Beschäftigte oder ihnen nahestehende Personen für andere Unternehmen tätig werden oder sich an ihnen beteiligen, und diese Unternehmen mit CFP in Geschäftsbeziehungen oder in Konkurrenz stehen.
    Im Falle des Bestehens eines Interessenkonfliktes sowie in Zweifelsfällen ist es die Pflicht der Beschäftigten, umgehend die HR-Abteilung darüber zu informieren und deren Entscheidung im weiteren Vorgehen zu beachten.

  5. Geldwäscheprävention und Handelskontrollen
    Geldwäsche beschreibt das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
    Wir handeln in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ergreifen daher entsprechende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass erhaltene Geldmittel nur aus rechtmäßigen Quellen stammen. Jede/r Beschäftigte ist verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Zahlungen aus illegalen Quellen den Financial Control & Accounting Leader unverzüglich zu informieren und deren/dessen Entscheidung zu beachten. Gleiches gilt bei sonstigen Zweifeln an der Zulässigkeit von Zahlungen (z. B. im Fall von unregelmäßigen Zahlungsvorgängen).
    Zudem beachten wir die anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zur Handelskontrolle (einschließlich Vorgaben zu Importen und Exporten).

  6. Datenschutz und Informationssicherheit
    Wir wissen um den hohen Stellenwert von Datenschutz und Informationssicherheit. Der Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern hat für uns eine herausragende Bedeutung.
    Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und trägt grundlegenden Prinzipien wie Rechtmäßigkeit und Transparenz, Datensparsamkeit und Zweckbindung Rechnung. Wir ergreifen insofern nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen, um ein möglichst hohes Niveau des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu erreichen. Insbesondere sind auch alle Beschäftigten verpflichtet, in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Recht und Gesetz zum Datenschutz und zur Informationssicherheit zu handeln.

  7. Schutz des Unternehmenseigentums und von Geschäftsgeheimnissen
    Unsere Beschäftigten gehen verantwortungsvoll und schonend mit dem materiellen Unternehmenseigentum (wie Computern oder Büroeinrichtungen) und immateriellen Unternehmenseigentum (wie Software und Know-how) um. Das Unternehmenseigentum darf nur im Einklang mit seinem genehmigten Nutzungszweck verwendet werden. Die Beschäftigten nutzen das Unternehmenseigentum nicht für eigene, ungeeignete oder ungenehmigte Zwecke.
    Insoweit ist gerade auch der Schutz unserer Geschäftsgeheimnisse (wie z. B. Know-How, Kundendaten oder Preiskalkulationen) von herausragender Bedeutung und Voraussetzung für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Dieser Schutz wird insbesondere durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie Prozess- und Vertragsgestaltungen gewährleistet. Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen (seien es solche des Unternehmens selbst oder von unseren Geschäftspartnern) streng vertraulich behandeln und in geeigneter Weise vor Kenntnisnahme und unbefugtem Zugriff durch Dritte schützen.

  8. Buchführung und Dokumentation
    Sämtliche Bücher und Aufzeichnungen von Geschäftsvorgängen sind unter Wahrung sowohl der gesetzlichen Bestimmungen als auch der internen Vorgaben korrekt und transparent zu führen und zu archivieren.


II. Einhaltung der Menschenrechte (auch in der Lieferkette)

Die Einhaltung der Menschenrechte ist uns ein besonderes Anliegen, weshalb wir uns zum Schutz der Menschenrechte in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verpflichten.

  1. Keine Zwangs- oder Kinderarbeit
    Wir dulden keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit.

  2. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
    Wir respektieren das Recht unserer Beschäftigten auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen nach geltendem Recht. In keinem Fall werden unsere Beschäftigten wegen ihrer Entscheidung, einer Arbeitnehmervertretung beizutreten oder nicht beizutreten, in irgendeiner Form sanktioniert oder diskriminiert.

  3. Das Verbot von Diskriminierung sowie faire Löhne und Arbeitszeiten
    Wir dulden keine Form von Diskriminierung, sei es aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, des Alters, einer Behinderung, der Staatsangehörigkeit, der sexuellen Ausrichtung, der sozioökonomischen Klasse oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale. Körperliche Bestrafung, Belästigung jeglicher Art, psychische oder physische Angriffe, verbale Beschimpfungen oder Machtmissbrauch sind streng verboten.
    Wir zahlen faire Löhne und gewähren solche Leistungen, die mindestens den am Beschäftigungsort gesetzlich gültigen Mindestlöhnen und -leistungen entsprechen. Weiblichen und männlichen Beschäftigten wird für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt.
    Wir achten die geltenden Arbeitszeitvorschriften.

  4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Es ist uns ein besonderes Anliegen, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Lediglich ein solches Verhalten führt zu nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg. Dementsprechend gestalten wir die betrieblichen Abläufe und das Arbeitsumfeld ordnungsgemäß und im Einklang mit den geltenden Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetzen.
    Auch die Beschäftigten haben dieses Ziel zu fördern und halten die Vorgaben zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz ein.

  5. Bewahrung der natürlichen Ressourcen
    Wir achten die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit der Umwelt (spezifisch zu Land, Wäldern oder Gewässern) und verpflichten uns zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen.


III. Umsetzung des Verhaltenskodexes

  1. Verhalten im Zweifelsfall/ bei Fragen
    Soweit Zweifel/Fragen bestehen, ob ein bestimmtes Verhalten zulässig ist, ist das Verhalten bis auf Weiteres zu unterlassen und die Geschäftsführung zu kontaktieren. Deren Entscheidung ist zu beachten.

  2. Freiwillige Mitwirkung
    Sämtliche unserer Beschäftigten werden ermutigt, bei Auftreten eines Rechtsverstoßes oder eines zweifelhaften Geschäftsvorfalls, den sie in ihrem Arbeitsumfeld in Bezug auf eine andere Person wahrnehmen, zu melden. Dies kann z. B. ein Verdacht auf korruptive Verhaltensweisen sein.
    Eine Meldung kann über ein elektronisches Hinweisgebersystem (integriert in HR Lab), per E-Mail, telefonisch oder persönlich wie folgt vorgenommen werden:

    Durch diesen Verhaltenskodex wird niemand verpflichtet, Hinweise abzugeben. Sofern jedoch gesetzliche, vertragliche oder anderweitige Pflichten oder Obliegenheiten zur Abgabe von Hinweisen bestehen, bleiben diese unberührt.
    Wir sichern unseren Beschäftigten zu, dass kein/e Beschäftigte/r, der/die gutgläubig aufgrund konkreter Anhaltspunkte ein mögliches Fehlverhalten anderer Personen meldet, Nachteile seitens CFP erfährt. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass kein Fehlverhalten vorlag.

  3. Erwartung an unsere Geschäftspartner
    In den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern streben wir eine leistungs- und wertschöpfungsorientierte sowie langfristige Zusammenarbeit mit nachhaltigen Entwicklungsperspektiven an. Deshalb verhalten wir uns gegenüber unseren Geschäftspartnern loyal und partnerschaftlich.
    Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, auch im Hinblick auf die Anwendung zumindest gleichwertiger Verhaltenskodizes. Zudem ermutigen wir sie darin, die Inhalte dieses Verhaltenskodex auch in ihren Lieferketten durchzusetzen.
    Wir behalten uns vor, die Anwendung zumindest gleichwertiger Verhaltenskodizes bei unseren Geschäftspartnern regelmäßig sowie anlassbezogen zu überprüfen.
    Falls insoweit Zweifel hinsichtlich der Einhaltung zumindest gleichwertiger Verhaltenskodizes bleiben, fordern wir unsere Geschäftspartner auf, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Erforderlichenfalls wird die Kooperation beendet.
    Rechte zugunsten Dritter sollen durch vorstehende Erwartungen nicht begründet werden.


Düsseldorf, im Januar 2025
Fabian Röcke

Adresse: Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Telefon: 0211/311113-0
E-Mail: info@cfp-brands.de